Die Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen definieren den Umfang und die Abstände der Vorsorge-Untersuchungen. Die Schwangerschaftsvorsorge ist dafür vorgesehen, durch regelmäßige Untersuchungen während der Schwangerschaft: 

  • Die Mutter und die Entwicklung des Kindes zu beobachten
  • Den Gesundheitszustand beider zu kontrollieren
  • Die Mutter zu beraten und zu informieren
  • Diese Daten im Mutterpass festzuhalten

Insgesamt sind zehn bis zwölf Vorsorge-Untersuchungen während einer Schwangerschaft vorgesehen. Die erste Vorsorge-Untersuchung ist diejenige, in der die Schwangerschaft festgestellt wird, meistens in der sechsten bis achten Schwangerschaftswoche. Die darauf folgenden Untersuchungsabstände hängen von den medizinischen Notwendigkeiten ab. Üblicherweise wird bis zur 32. Schwangerschaftswoche im Abstand von jeweils vier Wochen eine Vorsorge-Untersuchung durchgeführt, danach alle zwei Wochen.

Die Kosten für die Schwangerschaftsvorsorge trägt die Krankenkasse. Solange keine über die gesetzliche Schwangerschaftsvorsorge hinaus gehenden Untersuchungen durchgeführt werden, fallen keine weiteren Kosten an.

Eine Untersuchungsmethode ist die Pränataldiagnostik. Sie ermöglicht eine klare Aussage, ob das Ungeborene gesund ist.

Pränataldiagnostik bedeutet „vorgeburtliche Diagnostik“. Unter diesem Begriff werden Tests zusammengefasst, die gezielt nach Hinweisen auf Fehlbildungen oder Störungen beim ungeborenen Kind suchen.

 - Infos über Pränataldiagnostik

 - Durchführung von Pränataldiagnostik - Untersuchungen

 

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