Sonderpädagogische Förderung verwirklicht dieses Recht der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich der körperlichen und motorischen Entwicklung, des Umgehen-Könnens mit erheblichen Beeinträchtigungen im Bereich der Bewegung und mit körperlicher Behinderung auf eine ihren individuellen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung. Sie orientiert sich an den Bildungs- und Erziehungszielen der allgemeinen Schulen. Soweit erforderlich, bilden die Bildungspläne anderer Sonderschulen die Arbeitsgrundlage für die Förderung der Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus hat sie eigenständige Bildungsaufgaben zu erfüllen, die sich aus der Lebenswirklichkeit und dem künftigen Leben der Kinder und Jugendlichen mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen ergeben.

Sonderpädagogische Förderung unterstützt und begleitet Schülerinnen und Schüler - auch die mit einer schweren Mehrfachbehinderung - durch individuelle Hilfen beim Erkennen eigener Handlungsmöglichkeiten und bei der Erweiterung der Fähigkeiten zum Handeln. Die eingeschränkten Ausdrucks-, Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten haben Auswirkungen auf die Selbstentfaltung und das soziale Umfeld; die Schülerinnen und Schüler sollen jedoch Kompensationsformen und Hilfen zur Bewältigung eines erschwerten Lebens erlernen. Sonderpädagogische Förderung trägt dazu bei, trotz behinderungsbedingter Abhängigkeiten zur größtmöglichen Eigenständigkeit zu finden und die individuellen Entwicklungspotentiale zu nutzen, um Fähigkeiten, Können, Wissen zu erwerben.

Sonderpädagogische Förderung hat zudem die Aufgabe, diesen Schülerinnen und Schülern die unmittelbare Begegnung und Auseinandersetzung mit ihren Wünschen und Vorstellungen in Gesellschaft, Schule, Freizeit, Beschäftigung und Arbeitsleben zu ermöglichen. Sie sollen erfahren, daß sowohl in der menschlichen Begegnung als auch im Eingebettetsein in Natur, Kultur und Weltanschauung wertstiftende Elemente für ein sinnerfülltes Leben zu finden sind. 
Sonderpädagogische Förderung soll somit auch zu einer verantwortlichen Gestaltung des erschwerten Lebens und zur Wahrnehmung von Rechten und Pflichten in der Gesellschaft befähigen.

 

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