Prinzipiell kann jeder einen Alltagsbegleiter engagieren, muss jedoch die Kosten selber tragen, wenn kein Pflegegrad / keine Pflegestufe vorliegt.
Ursprünglich wurden von den Pflegekassen die Kosten für Alltagsbegleiter anteilig nur bei Menschen mit Demenz/Alzheimer übernommen. Seit dem neuen Pflegestärkungsgesetz können jedoch alle Menschen mit einem Pflegegrad (bis Ende 2016: Pflegestufe) die Leistungen eines Alltagsbegleiters in Anspruch nehmen
Alltagsbegleiter entlasten einerseits die pflegenden Angehörigen und fördern andererseits die zu Betreuenden.
Bei der Entlastung der Pflegenden geht es weniger um pflegerische Unterstützung oder Krankenpflege, sondern vielmehr um die Beschäftigung, Förderung und Begleitung der zu betreuenden Personen, was auf unterschiedliche Art und Weise geschehen kann. Manchmal geht es auch einfach nur darum, etwas Gesellschaft zu leisten.
Alltagsbegleiter sollen dem zu Betreuenden die Möglichkeit geben, so weit wie möglich am sozialen Leben teilzunehmen.
Der Begriff Alltagsbegleiter ist nicht geschützt und die Ausbildungen sind ebenfalls sehr unterschiedlich. Letztendlich muss aber immer die Chemie zwischen dem Betreuer und dem zu Betreuenden stimmen.
- Alltagsbegleiter: Die große Hilfe für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige