Die Parkerleichterung kann von Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinden beantragt werden. Mit Beschluss des Bundesrates vom 15. Juli 2009 wurde diese Regelung auch auf Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokemelie oder mit einer vergleichbaren Funktionseinschränkung ausgeweitet. Somit kann auch dieser Personenkreis den "blauen" Parkausweis für Behinderte beantragen.

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