Wenn Sie einen der Punkte erfüllen, dann haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Eingliederungshilfe. Allerdings ist es wichtig, dass man die Einkommensgrenzen, auf welche die einzelnen Maßnahmen verwiesen sind, nicht überschreiten. Logisch, denn die Eingliederungshilfe ist eine Leistung des Sozialamtes, das auch nur dann Hilfe leistet, wenn akuter finanzieller Bedarf besteht.
Übrigens: Eine Begrenzung des Alters gibt es hierbei nicht.
Aufgepasst: Wenn die Behinderung oder Einschränkung nur vorübergehend oder nicht wesentlich ist, dann steht einem die Eingliederungshilfe nur im Ermessen des zuständigen Sozialamts zu.