Eltern müssen für alle Maßnahmen der Eingliederungshilfe ihrer volljährigen und behinderten oder pflegebedürftigen Kinder einen pauschalen Unterhaltsbeitrag leisten, der maximal 32,08 Euro pro Monat beträgt. Das Einkommen oder Vermögen wird hierbei nicht weiter berücksichtigt.

 

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