Unter der Eingliederungshilfe oder Eingliederungshilfe für behinderte Menschen versteht man verschiedene Leistungen des Sozialamts. Diese sind in etwas vergleichbar mit den Leistungen im Rahmen der Reha Maßnahmen von Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung.

Es handelt sich also um eine Hilfe, die dazu beitragen soll, dass eine gesundheitlich oder körperlich eingeschränkte Person wieder besser am Alltagsleben teilhaben soll.

 

zurück zu Eingliederungshilfe

   
© wjo