Eine Eingliederungsmaßnahme muss insgesamt so lange andauern, bis die Ziele der Eingliederungshilfe erreicht wurden. Natürlich gilt das aber auch nur dann, wenn die Ziele auch tatsächlich erreicht werden können. Sollte sich bei der Eingliederungsmaßnahme nämlich beispielsweise herausstellen, dass die Maßnahmen ihren Zweck verfehlen oder nicht erfüllen können, wird die Maßnahme beendet.

Damit ein solches Vorgehen auch wirklich richtig eingeschätzt werden kann, wird auf die Stellungnahme von Ärzten, Einrichtungen und sonstigen sachverständigen Personen gesetzt.

 

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