Als Schule gilt eine Bildungsstätte, -einrichtung oder Anstalt, in der Unterricht nach einem von der zuständigen Aufsichtsbehörde festgesetzten oder genehmigten Lehrplan erteilt wird.
Als Schule gilt eine Bildungsstätte, -einrichtung oder Anstalt, in der Unterricht nach einem von der zuständigen Aufsichtsbehörde festgesetzten oder genehmigten Lehrplan erteilt wird.