Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist in § 27 SGB VIII geregelt und ist ein Schwerpunkt der Jugendhilfemaßnahme, die in der Regel für einen längeren Zeitraum angedacht ist. Durch die intensive Beratung und Begleitung der Familie werden Lösungen von Alltagsproblemen und Konfliktbewältigung probiert und geübt.

Die Voraussetzung für die Sozialpädagogischer Familienhilfe

Voraussetzung für die Gewährung von Sozialpädagogischer Familienhilfe ist die Einleitung des Hilfeplanverfahrens (§36) dem

  1. ein Antrag der betroffenen sorgeberechtigten Eltern vorausgeht und
  2. ein sozialpädagogischer Hilfebedarf der Familie festgestellt wird . Dabei stellt der sozialpädagogische Dienst im Jugendamt einen solchen in Zusammenarbeit mit der betroffenen Familie fest. Es werden gemeinsame Ziele und Überüfungszeiträume der Ziele festgelegt. Indikation für die intensive Hilfe sind Familien in denen eine Multiproblematik (emotionale, soziale und auch ökonomische Probleme) vorliegt.

Hilfe und Angebote für Familien mit behinderten Kindern

Hilfe und Angebote für Familien mit behinderten Eltern

 

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