Grundsicherung nach dem SGB XII

Nach dem vierten Kapitel des SGB XII – Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – steht jedem Menschen mit Alter und bei Erwerbsminderung staatliche Unterstützung zu, die zur Sicherung des Existenzminimums dient.

Ganz allgemein soll das Gesetz dazu dienen, sowohl ältere Menschen als auch Menschen mit Behinderung finanziell zu unterstützen beziehungsweise jene Personen, die nicht oder nicht vollständig eigenständig für den Lebensunterhalt sorgen oder diesen mit dem eigenen Einkommen nicht decken können.

  1. Anspruchsberechtigter Personenkreis
  2. Prüfung der dauerhaften Erwerbsminderung
  3. Bedürftigkeitsprüfung bei anspruchsberechtigten Personen
  4. Grundsicherung und andere Bezüge
  5. Umfang der Grundsicherung
  6. Dauer der Auszahlung
  7. Antragstellung – wo und wie?

 

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