5. Die Kindheit

Als Kindheit wird die erste Phase eines menschlichen Lebens bezeichnet, welche unmittelbar mit der Geburt anfängt und mit der Pubertät aufhört. In dieser ersten Lebensphase durchlebt ein Mensch die wichtigsten Stadien seiner Entwicklung. Laut Gesetz wie als „Kind“ wird jeder Mensch bezeichnet, welcher das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.

Die Kindheit bezeichnet in der Abfolge von Lebensabschnitten eine Phase, die noch einmal unterteilt ist in frühe Kindheit, mittlere Kindheit (Kindergarten und Schulkind) und späte Kindheit (Schulkind). Mit Beginn des 21. Jh. wird die Phase der Kindheit nicht nur durch biologische, sondern verstärkt auch auf Grund von historischen, kulturellen und sozialen Aspekten bestimmt. Es wird deutlich, dass sich die Kindheit als Lebenslaufphase verkürzt und der Übergang in das Jugendalter (Lebensabschnitt zwischen Pubertät und Erwachsensein) immer frühzeitiger erfolgt.

Die Kindheit kann aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden, zum Beispiel aus:

- Rechtliche Perspektive

- Psychologische Perspektive

- Biologische Perspektive

- Persönliche Perspektive

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