Ehe oder Heirat bezeichnet eine durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht und Religionslehren begründete und anerkannte, zumeist gesetzlich oder rituell geregelte, gefestigte Form einer Verbindung zweier Menschen. Die Partner werden bezeichnet als Ehepaar, Ehepartner, Eheleute oder Ehegatten. Die rechtsgültige Auflösung der Ehe ist die Scheidung.

Traditionell wird die Ehe als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden, in der beide Verantwortung füreinander übernehmen. Seit dem 21. Jahrhundert ist in manchen Ländern die Zivilehe, also die vom Staat geregelte und vermittelte Ehe, auch für Lebenspartner gleichen Geschlechts geöffnet. In anderen besteht unter Titeln wie „eingetragene Lebenspartnerschaft“ ein eheähnliches Institut mit eingeschränkten Rechten.

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