Die rechtliche Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Volljährige Unterstützung, Hilfe und Schutz bekommen wobei ein für sie bestellter Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist.

Alles zum Betreuungsgesetz im BGB

(Nachdem sie den Link geöffnet haben, erreichen sie die jeweiligen Paragrafen des BGB indem sie auf "weiter" klicken.)

 

Eine Betreuung kann von Amts wegen oder auf Antrag der Betroffenen durch das Amtsgericht angeordnet werden und bedeutet ausschließlich die "rechtliche Betreuung" eines Menschen.

In Duisburg ist die Betreuungsabteilung im Amtsgericht zuständig für die Bestellung und Überprüfung von Betreuerinnen und Betreuern.

 

Hilfe und Beratung in Betreuungsangelegenheiten finden sie im nachfolgendem Link

Betreuungsstelle - Beratung in Betreuungsangelegenheiten

 

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