Hilfsmittel sollen den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen (§ 33 Abs.1 SGB V). 

Welche Hilfsmittel werden von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt?

Es erfolgt eine Kostenübernahme, wenn das unterstützende Mittel den Therapie- und Behandlungsprozess positiv unterstützt. Des Weiteren werden Hilfsmittel auch eingesetzt, um eine drohende Behinderung zu verhindern oder eine bestehende Behinderung auszugleichen. Zur einheitlichen Orientierung wurde vom GKV SV (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) ein Hilfsmittelverzeichnis auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben der Pflegeversicherung erstellt. In diesem werden nach Gruppen sortiert alle auf dem Markt verfügbaren Hilfsmittel gelistet. Die Aufnahme in den Katalog erfolgt über Antragstellung seitens des Herstellers. Für alle gesetzlichen Krankenkassen ist der Hilfsmittelkatalog eine wichtige Arbeitsgrundlage. Werden Leistungen oder auch weitere Heil- und Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, in Anspruch genommen, so trägt der Patient in jedem Fall die Mehrkosten.

Hier geht's zum Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverband der Pflegekassen

Informationen über Anspruch, Antrag, Kosten

Können sie unter folgender Adresse erfahren:

https://www.verbraucherzentrale.de/hilfsmittel

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