Hier erhalten Sie einen Überblick über

  1. das Verfahren zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)
  2. über gesundheitliche Merkmale
  3. die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
  4. über Ihre Rechte und die bedeutendsten Nachteilsausgleiche.

Voraussetzung ist eine Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) durch die zuständige Behörde.

Ratgeber für schwerbehinderte Menschen

(Herausgegeben vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen)

Informationen zu Antragsverfahren und Hilfen

 

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