Um die Grundsicherung für Menschen mit Behinderung zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Sozialhilfeträger eingereicht werden – also dort, wo der Antragsteller wohnhaft ist.

In den Antragsformularen müssen persönliche Angaben gemacht sowie Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufgeführt werden.

Leistungsbeginn ist der erste Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde (bei erstmaligem Antrag). Beim Sozialhilfeträger sind auch entsprechende Formulare erhältlich, wenn eine Folgeleistung gewährt werden soll.

Für den Fall, dass die volle Erwerbsminderung nicht eindeutig besteht – also eine Prüfung erfolgen muss – ist es ratsam, den ersten Antrag frühzeitig zu stellen.

Für gewöhnlich benötigen die Behörden zwischen zwei und vier Wochen für die Bearbeitung des Antrags auf Grundsicherung für Menschen mit Behinderung. In Einzelfällen kann eine Prüfung der Erwerbsminderung oder der Bedürftigkeit mehr Zeit beanspruchen.

 

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