Für gewöhnlich wird die Grundsicherung für Menschen mit Behinderung für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt. Das liegt unter anderem daran, dass sich Einkommen, Bedürftigkeitsvoraussetzungen und die Kosten zur Grundsicherung im Laufe eines Jahres verändern können.

Dies kann sich negativ, aber auch positiv auf den Anspruchsberechtigten auswirken. Der Antrag auf Grundsicherung nach dem SGB XII muss demnach jedes Jahr erneut eingereicht werden.

Wenn beispielsweise Einkommensveränderungen nicht absehbar sind, kann der Leistungsträger die Grundsicherung auch für einen längeren Zeitraum gewähren.

 

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