Für die Berechnung der Höhe der Grundsicherung für Menschen mit Behinderung werden Regelsätze angewandt. Diese werden von den Landesregierungen festgelegt, weshalb die Höhe nach Bundesland variieren kann.

Neben dem Regelsatz werden Aufwendungen für Unterkunft, Heizkosten sowie Hilfe in Sonderfällen (z.B. Energieschulden, Mietrückstände) gewährt.

Hinzu kommen Leistungen für Mehrdarf und drei einmalige Bedarfe. Grundsätzlich werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernommen.

Der Bezugsberechtigte muss aus diesen Leistungen alle regelmäßigen sowie unregelmäßigen Posten bezahlen, abgesehen von den drei einmaligen Bedarfen. Aus diesem Grund muss er mit Hilfe der Grundsicherung finanzielle Rücklagen schaffen. Besteht dennoch die dringende finanzielle Unterstützung, können Bezieher der Grundsicherung ein Darlehen nach § 37 SGB XII aufnehmen.

 

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