Während der Eintritt in den Ruhestand und somit der Erhalt der Rente wegen Erwerbsminderung relativ einfach zu beurteilen ist, gilt es die dauerhafte Erwerbsminderung gesondert zu prüfen.

In einigen Situationen entfällt die Prüfung, ob eine vollständige Erwerbsminderung besteht, beispielsweise bei Personen, die Dauerrente aufgrund voller Erwerbsminderung beziehen, oder Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind oder eine Tagesstätte bzw. Fördergruppe besuchen.

Ebenfalls Anspruchsberechtigt sind Menschen mit Behinderung, die sich in einer stationären Einrichtung oder Pflegestation befinden und dort Eingliederungshilfe erhalten.

 

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